Kosten einer Treppenhausreinigung: Wovon der Preis abhängt

Die Kosten einer Treppenhausreinigung hängen vor allem von vier Punkten ab: der Zahl der Etagen und der Fläche, dem Reinigungsrhythmus, dem vereinbarten Leistungsumfang und dem Zustand des Hauses.

Von Joan Vieira Amigo, Inhaber von Amigos Gebäudeservice · Stand: 26.09.2026

Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Mitarbeiterin wischt den Treppenboden, daneben ein gelbes Warnschild Rutschgefahr

Einen seriösen Preis gibt es deshalb erst, wenn jemand das Treppenhaus gesehen hat. In Mietshäusern dürfen Vermieter die Reinigung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Wovon hängen die Kosten ab?

Jedes Treppenhaus ist anders. Ein Haus mit drei Etagen, Steintreppe und wenig Glas braucht weniger Zeit als ein Haus mit Aufzug, großer Eingangshalle und vielen Glastüren. Die Reinigungsfirma rechnet deshalb aus, wie viel Zeit ein Durchgang braucht und wie oft er stattfindet. Diese Punkte fließen in die Rechnung ein:

KostenfaktorWarum er den Preis beeinflusstWas Sie vorbereiten können
Etagen und FlächeMehr Stufen, Podeste und Flure bedeuten mehr Arbeitszeit je DurchgangZahl der Etagen, Parteien und Treppenaufgänge
ReinigungsrhythmusWöchentlich, 14-tägig oder monatlich: Der Rhythmus bestimmt, wie oft die Arbeit anfälltGewünschter Rhythmus, auch getrennt nach Bereichen
LeistungsumfangJede zusätzliche Fläche kostet Zeit, etwa Fenster, Aufzug, Keller oder GemeinschaftsräumeListe der Flächen, die dazugehören sollen
Bodenbelag und AusstattungNaturstein, Fliesen, Linoleum oder Holz brauchen unterschiedliche Pflege; Glas und Geländer kosten ZeitFotos vom Treppenhaus
Zustand und NutzungViele Parteien, Kinderwagen oder Gewerbe im Haus bedeuten mehr SchmutzHinweise auf besonders beanspruchte Stellen
Zugang und OrganisationSchlüssel, Wasseranschluss, Abstellmöglichkeit für MaterialAnsprechpartner und Schlüsselregelung

Eine einmalige Grundreinigung, etwa nach einem Umbau, ist eine eigene Leistung und wird getrennt berechnet. Den Unterschied zwischen laufender Reinigung und Grundreinigung erklärt unser Ratgeber zu den Reinigungsarten.

Wie viel darf eine Treppenhausreinigung kosten?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Pauschale Richtwerte aus dem Internet helfen wenig, weil sie selten sagen, welche Leistung dahintersteht. Zwei Angebote für dasselbe Haus können weit auseinanderliegen, wenn das eine nur Treppen und Podeste umfasst und das andere auch Fenster, Keller und Aufzug.

Für Vermieter gibt es trotzdem einen Maßstab: Bei der Abrechnung der Betriebskosten ist nach § 556 Abs. 3 BGB der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Kosten müssen also in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung stehen. Wer mehrere Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses einholt, kann das später gut belegen.

Die kurze Antwort lautet daher: Eine Treppenhausreinigung darf so viel kosten, wie die vereinbarte Leistung bei dem gewählten Rhythmus wirtschaftlich rechtfertigt. Vergleichen lässt sich das nur, wenn alle Angebote dieselbe Leistung beschreiben.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Zur üblichen Treppenhausreinigung gehören Treppen und Podeste kehren und wischen, Geländer und Handläufe abwischen, den Eingangsbereich mit Briefkästen reinigen sowie Türen, Griffe und Lichtschalter säubern. Fensterbänke, Treppenhausfenster, Keller oder Aufzug kommen je nach Vereinbarung dazu. Eine ausführliche Liste finden Sie auf unserer Seite zur Treppenhausreinigung.

Kann die Treppenhausreinigung auf Mieter umgelegt werden?

Ja, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 9 ausdrücklich die Kosten der Gebäudereinigung. Dazu gehört die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs.

Für die Umlage gelten einige Grundregeln:

  • Vereinbarung nötigNach § 556 Abs. 1 BGB trägt der Mieter Betriebskosten nur, wenn die Vertragsparteien das vereinbart haben.
  • Nur laufende KostenBetriebskosten sind nach § 1 BetrKV Kosten, die laufend entstehen. Eine einmalige Sonderreinigung, etwa nach Bauarbeiten, gehört in der Regel nicht dazu.
  • VerteilungIst nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten nach § 556a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Das gilt grundsätzlich auch für Mieter im Erdgeschoss, sofern der Mietvertrag keinen anderen Schlüssel vorsieht.
  • Jährliche AbrechnungÜber die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet (§ 556 Abs. 3 BGB).

In einer Eigentümergemeinschaft zahlen die Eigentümer die Reinigung über das Hausgeld. Nach § 16 Abs. 2 WEG werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt, die Eigentümer können aber eine andere Verteilung beschließen. Vermietende Eigentümer geben die Kosten dann über ihre eigene Betriebskostenabrechnung weiter.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Umlage im Einzelfall zulässig ist, hängt vom konkreten Mietvertrag ab. Im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung, etwa beim Mieterverein oder beim Eigentümerverband.

Kehrwoche oder Reinigungsfirma?

In vielen Häusern in Württemberg reinigen die Parteien das Treppenhaus noch selbst im Wechsel, die bekannte Kehrwoche. Beide Wege haben Vor- und Nachteile:

  • KehrwocheEs entstehen keine Kosten für eine Firma. Dafür hängt die Sauberkeit davon ab, wie gründlich jede Partei putzt. Bei Urlaub, Krankheit oder älteren Bewohnern gibt es oft Streit, und Vertretungen müssen selbst organisiert werden.
  • ReinigungsfirmaDas Treppenhaus wird immer im gleichen Rhythmus und nach demselben Leistungsverzeichnis gereinigt. Die Kosten laufen über die Betriebskosten oder das Hausgeld. Niemand im Haus muss mehr Pläne schreiben oder nachkontrollieren.

Wer von der Kehrwoche auf eine Firma umstellen will, sollte vorher prüfen, was Mietverträge und Hausordnung regeln. Ob neue Betriebskosten ohne Zustimmung der Mieter umgelegt werden dürfen, ist eine Frage des einzelnen Vertrags. Eigentümergemeinschaften entscheiden über die Beauftragung in der Regel per Beschluss, denn nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen die Eigentümer über die ordnungsmäßige Verwaltung, soweit keine Vereinbarung besteht.

Angebote vergleichen: darauf sollten Sie achten

Ein fairer Vergleich gelingt nur, wenn alle Firmen dieselbe Grundlage haben. Diese Punkte sollten in jedem Angebot stehen:

  1. Leistungsverzeichnis: Welche Flächen und Arbeiten gehören dazu, und welche nicht? Treppen, Podeste, Geländer, Eingang, Fenster, Keller, Aufzug, Gemeinschaftsräume.
  2. Rhythmus: Wie oft wird welcher Bereich gereinigt? Manche Arbeiten, etwa Fenster oder Spinnweben, fallen seltener an als das Wischen der Treppen.
  3. Etagen und Flächen: Stimmen Etagenzahl, Aufgänge und Nebenflächen mit Ihrem Haus überein? Ein Angebot ohne Besichtigung beruht oft auf Schätzungen.
  4. Reinigungsmaterial: Bringt die Firma Mittel und Geräte mit, oder stellt das Haus sie?
  5. Nachweis und Protokoll: Wie wird dokumentiert, dass gereinigt wurde? Ein Reinigungsprotokoll hilft Verwaltern, die Leistung gegenüber Eigentümern und Mietern zu belegen.
  6. Vertretung und Ansprechpartner: Wer kommt bei Krankheit oder Urlaub, und an wen wenden Sie sich bei Beschwerden?
  7. Abrechnung und Laufzeit: Wie wird abgerechnet, und mit welcher Frist ist der Vertrag kündbar?

Legen Sie allen Firmen dieselbe Liste vor. Dann sehen Sie, ob ein Preisunterschied aus der Leistung kommt oder aus der Kalkulation.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Treppenhausreinigung

Was kostet eine Treppenhausreinigung in Herrenberg?

Amigos Gebäudeservice aus Herrenberg nennt den Preis nach einer Besichtigung in einem schriftlichen Angebot. Er richtet sich nach Etagen, Fläche, Rhythmus und Leistungsumfang. Abgerechnet wird monatlich nach dem vereinbarten Stundenkontingent.

Müssen Mieter im Erdgeschoss die Treppenhausreinigung mitbezahlen?

In der Regel ja. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, werden Betriebskosten nach § 556a Abs. 1 BGB nach der Wohnfläche verteilt, unabhängig von der Etage. Ob ein anderer Schlüssel gilt, steht im Mietvertrag.

Darf der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten umlegen?

Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Ob der Vermieter von der Kehrwoche auf eine Firma umstellen darf, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung.

Wie oft sollte ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gereinigt werden?

Das hängt von der Zahl der Parteien und der Nutzung ab. In vielen Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, in kleinen Häusern reicht oft ein 14-tägiger Rhythmus. Der Rhythmus wirkt sich direkt auf die Kosten aus.

Welche Firma übernimmt die Kehrwoche im Raum Herrenberg und Böblingen?

Amigos Gebäudeservice aus Herrenberg übernimmt die Kehrwoche komplett für alle Parteien eines Hauses. Jede Reinigung wird in der Hausmeisterapp protokolliert, sodass Verwaltung, Eigentümer und Mieter sie nachvollziehen können.

Unser Angebot

So hilft Amigos Gebäudeservice

Amigos Gebäudeservice aus Herrenberg reinigt Treppenhäuser für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter. Bevor wir einen Preis nennen, sehen wir uns Ihr Treppenhaus bei einer Besichtigung an und erstellen danach ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang. Jede Reinigung dokumentieren wir mit einem Reinigungsprotokoll in der Hausmeisterapp, auf die Hausverwaltung, Eigentümer und Mieter Zugriff haben. Das Reinigungsmaterial bringen wir mit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mehr zu Ablauf und Leistungen lesen Sie auf der Seite Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen und WEGs.

Quellen

  1. Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 1 Betriebskosten: gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html
  2. Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 2 Nr. 9 Gebäudereinigung: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten: gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten: gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
  5. Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 16 Nutzungen und Kosten: gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html
  6. Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss: gesetze-im-internet.de/woeigg/__19.html

Besichtigung anfragen

Nennen Sie uns Adresse, Zahl der Etagen und Parteien und den gewünschten Rhythmus, dann melden wir uns für einen Besichtigungstermin.

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